Freitag, 3. September 2010

Wenn Amtsrichter nicht schlafen können

Dies und das berichtet hier über einen Rechtsstreit bzgl. einer 40 Watt Glühbirne. Diese wurde von einem findigen BKA Beamten an seinem Haus installiert, um Einbrecher abzuschrecken.
Das Licht der Birne hat jedoch einen Nachbarn, seines Zeichens Amtsrichter von Beruf, derart am Schlafen gehindert, dass er dienstunfähig wurde und nunmehr klagte und in zweiter Instanz sogar recht bekam.

Hätte es sich um eine 100 oder 75 Watt Birne gehandelt, hätte sich der Fall wohl von selbst erledigt.

Wegen eines Schadens iHv. 0,018 Euro wurde fristlos gekündigt / Nun das Urteil des LAG

Der Betriebsrat Blog berichtet hier über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.
Dieses hatte über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, dem fristlos gekündigt worden war, nachdem er seinen Roller auf Kosten des Arbeitgebers aufgeladen hatte. Der dem Arbeitgeber entstandene Schaden belief sich im Übrigen auf sagenhafte 1,8 Cent. 

Bereits das Arbeitsgericht Siegen hatten der Klage jedoch statt gegeben. Das LAG Hamm (Urteil vom 02.09.2010 – Az. 16 Sa 260/10) urteilte nun ebenso wie die vorherige Instanz.

Mir bleibt nur, meine Verwunderung über solch eine Kündigung zum Ausdruck zu bringen.

Da hat der Vorsitzende die Geduld verloren

Zeugenaussagen sind mitunter eine sehr spannende Angelegenheit.

So auch neulich in einer Hauptverhandlung. Ein Zeuge sollte schildern, was sich an dem fraglichen Abend zugetragen hatte. 
Es war spätestens seit der durch mich abgegebenen Verteidigererklärung klar, dass es auf eine Aussage gegen Aussage Konstellation herauslaufen würde. 
Der Vorsitzende hatte den Zeuge ausführlich belehrt, insbesondere über sein Auskunftsverweigerungsrecht bzgl. solcher Fragen, bei deren Beantwortung er sich der Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen sich aussetzen würde.
Der Zeuge berichtete dennoch voller Inbrunst, wie es sich seiner Meinung nach zugetragen habe. Doch schon bald kam er ins Stocken. Warum? Nun ja, der Vorsitzende hielt ihm seine beiden, im Ermittlungsverfahren gemachten, polizeilichen Aussagen vor, die in weiten Teilen in diametralem Gegensatz zu seiner gerichtlichen Aussage standen. 
Er blieb jedoch dabei, dass es so sei, wie er jetzt ausgesagt habe, wurde aber zusehend grätziger. Als ich ihm dann noch einige Fragen stellte, antwortete der Zeuge nur, "ich glaube ich gehe jetzt zu meinem Anwalt."
Ok, dachte ich, dass ist auch ne Aussage, schön dass sie protokolliert wurde.

Die Zeugenvernehmung wurde kurze Zeit später unterbrochen, da ein anderer Zeuge zunächst vernommen werden sollte. Der erste Zeuge ging also wutschnaubend raus. Dort soll er, so ein weiterer Zeuge, gesagt haben, "ich lass mich doch von diesen Vollidioten da drinnen nicht fertig machen." 
Schade auch, neben weiteren zivilen Zeugen, saßen vor der Türe auch zwei Polizeibeamte. So gut wie alle, konnten diese Äußerungen des Zeugen hören.

Bei seiner später fortgesetzten Zeugenvernehmung stritt er im Übrigen ab, Vollidioten gesagt zu haben. 
Der Höhepunkt sollte aber noch kommen. 
Seine Aussage wurde immer brüchiger und aufgrund der stetigen Nachfragen, wurde der Zeuge auch immer biestiger, vielleicht weil er merkte, dass er sich vergaloppiert hatte.
Irgendwann fuhr er den Vorsitzenden äußerst wirsch an, dass es ihm nun endgültig reiche, er würde nun wirklich zu seinem Anwalt gehen, dieser würde dann Akteneinsicht nehmen und dann sähe man sich "hier" (gemeint war der Gerichtssaal) wieder.
Der bis dahin äußerst ruhige und friedliche Richter kam nun richtig auf Touren. Ob man seine Ansprache an den Zeugen auch vor der Türe hören konnte, kann ich nun nicht sagen, sondern nur vermuten. Sie war jedoch sehr deutlich.

Den Anwalt wird der Zeuge sehr wahrscheinlich brauchen, ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage dürfte ihm gewiss sein.

Donnerstag, 2. September 2010

7 Hauptverhandlungstage, 1182 Seiten Beschwerdebegründung / Verfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr

Erst kürzlich hatte ich darüber berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht gegen einen Rechtsanwalt wegen einer erhobenen Verfassungsbeschwerde, eine Missbrauchsgebühr verhängt hatte.
Heute kamen zwei neue Beschlüsse aus Karlsruhe. Die erhobene Missbrauchsgebühr richtet sich wiedermal auch gegen die Rechtsanwälte. 
In einem der Fälle waren es dann auch stolze 1100 Euro, also knapp 1 Euro pro Seite der Verfassungsbeschwerde, diese umfasste nämlich 1182 Seiten. 
Zu dem Verfahrenshintergrund schreibt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss (2 BvR 1354/10):
Die einschließlich der vorab per Telefax übermittelten Schriftstücke 1.182 Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 175 € sowie eines Fahrverbots für die Dauer von zwei Monaten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Nach siebentägiger Hauptverhandlung verwarf das Amtsgericht Erding den Einspruch, weil der Beschwerdeführer, der selbst Rechtsanwalt ist, ohne hinreichende Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht durch seinen Verteidiger vertreten worden ist. Die Verfassungsbeschwerde wird unter anderem darauf gestützt, dass die Verwerfung des Einspruchs sowie die Zurückweisung mehrerer Befangenheitsanträge den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzen würden.
7 Hauptverhandlungstage für eine Verkehrsordnungswidrigkeit muss man erstmal schaffen, stolze Leistung wie ich finde.
Zu der erhobenen Verfassungsbeschwerde findet das Gericht dann auch noch klare Wort:
Die Verfassungsbeschwerde erfüllt die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung trotz ihres Umfangs offensichtlich nicht. Dies verkennt die Beschwerdeschrift, in der „vorsorglich“ darauf hingewiesen wurde, dass im Fall der Erfolglosigkeit die Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG nicht gegeben seien. Es fehlt an einem geordneten, schlüssigen und nachvollziehbaren Vortrag, der die gerügten Grundrechtsverletzungen belegen könnte. Die Beschwerdeschrift ist vielmehr gekennzeichnet durch sachlich nicht gerechtfertigte und mutwillig erscheinende Wiederholungen, eine kaum nachvollziehbare Aneinanderreihung der beigefügten Unterlagen sowie von unbelegten Vorwürfen gegenüber den Fachgerichten. Diese reichen von Rechtswidrigkeit und Willkür über die Behauptung der „wahnähnlichen Verkennung des Verfassungsrechts“ durch ein Fachgericht bis hin zu teilweise direkt, teilweise indirekt erhobenen Verdächtigungen, Richter hätten sich einer Straftat schuldig gemacht, und das, obwohl gegen den Beschwerdeführer bereits in dieser Sache ein Strafbefehl wegen versuchter Nötigung des Amtsgerichts erlassen worden war. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08 -; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2001 - 2 BvR 1004/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 3324/08 -, juris).
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Im Saarland dauert alles einwenig länger

Hier hatte ich mich gefragt, ob die Damen und Herren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken schlafen. Der Kollege Burhoff stellte dann zurecht die Frage, ob die einfach nur meinen Mandanten weich kochen wollen.
Mein Antrag, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a II StPO aufzuheben, ging dem Landgericht Saarbrücken - meiner Meinung nach das zuständige Gericht - auch noch am selben Tag, also am 26.08.2010 zu.
Heute bekomme ich nun Post vom Landgericht. Erstens bin ich über die doch lange Postlaufzeit verwundert, gefertigt wurde das Schreiben am 27.08.2010, abgeschickt jedoch erst am 01.09.2010. Die Deutsche Post war also nicht schuld.


Große Verwunderung ruft jedoch der Umstand hervor, dass das Landgericht nunmehr den Antrag an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat. Soll die nun darüber entscheiden oder ist einfach ein "zur Stellungnahme" vergessen worden?
Es bleibt spannend in diesem Verfahren.

Wenn der Blitzer gefilmt wird

Eigentlich sollen sie im Auftrag des Landkreises Raser auf den Straßen der Region blitzen und diese bei Geschwindigkeitsübertretungen zur Kasse bitten. Doch die Kontrolleure halten es selbst mit der Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auch nicht immer so genau.
Quelle: Göttinger-Tageblatt




Quelle: Göttinger Tageblatt

So kann es gehen, auch wenn es sicherlich nicht ausreichen dürfte, ein Verkehrsordnungwidrigkeitenverfahren gegen den betreffenden Mittarbeiter des Landkreises Göttingen durchzuführen. Einer netten Fragestunde bei seinem Vorgesetzten wird sich jedoch mit Sicherheit unterziehen müssen.

Dann war der Stuhl nass

Der Kollege Siebers berichtete hier von einem Zeugen und seinem Siedepunkt.

Einen anderen Siedepunkt habe ich unlängst in einer Hauptverhandlung erlebt. Der Zeuge sollte, als vermeintliches Opfer eines Diebstahls, Angaben zu seiner Wohnung machen. Der Richter hatte eine ganze zeitlang mit Engelsgeduld, dies von ihm zu erfahren versucht. Auch der Staatsanwalt zeigte seine kreative Ader. Doch jede Bemühung war vergebens. Der Zeuge konnte oder wollte die Antwort nicht wirklich geben.

Auch die Frage, ob der Zeuge am vermeintlichen Tattag alkoholisiert gewesen sei (die Polizei hatte den Zeugen pusten lassen und eine erhebliche Alkoholisierung festgesetellt), wollte oder konnte er nicht wirklich beantworten. 
Dann, mitten in der Vernehmung, steht der Zeuge auf, sagt er müsse auf Toilette und verlässt den Sitzungssaal. Die Sitzung wird unterbrochen. Kurze Zeit später wird die Sitzung wieder fortgesetzt, jedoch recht bald endgültig abgebrochen. Der Grund, der Zeuge war ganz offensichtlich nicht vernehmungsfähig. Als er dann von seinem Stuhl aufstand, sah man einen dunklen Fleck auf seinem Stuhl, außerdem hatte sein rechtes Hosenbein eine wesentlich dunklere Farbe, als das linke und das auch nur partiell.
Was war? Der Zeuge hate vergessen, so sagte mir später ein Zuschauer, auf der Toilette beim Pinkeln die Hose aufzumachen, ganz davon abgesehen, dass er wohl auch das Waschbecken mit dem Pissoir verwechselt hatte.
Ein mehr als tragisches Beispiel dafür, was Alkohol aus Menschen machen kann.

Der Stuhl wurde im Übrigen ausgesondert und recht bald von einem Wachtmeister abgeholt. Die weiteren Zeugen durften auf einem saubern Stuhl Platz nehmen.

Rentner schmeißt sein Geld unter die Leute

Wenn Menschen etwas geschenkt bekommen, werden sie misstrauisch. Daher wurde gestern in Aschaffenburg die Polizei gerufen.
Ein spendabler älterer Herr hat eine Polizeistreife im bayerischen Aschaffenburg verblüfft. Die Beamten kontrollierten den Mann im Anzug, weil er in der Fußgängerzone Geldstücke verteilte. Um seinen Hals trug er ein Schild: „Bin nicht arbeitslos und auch nicht obdachlos. Habe eine Frau. Mir geht´s gut. Deshalb möchte ich Ihnen einen Euro schenken.“ Wie die Polizei mitteilte, hatte sich ein Zeuge gemeldet, weil er bei dem Auftritt des freigiebigen Passanten eine Betrugsmasche vermutete.
Quelle: Focus.de
Der Mann wollte wohl lediglich mit den Passanten feiern, dass er seit einem Tag Rentner ist. So kann man seinen Ruhestand auch angehen.

Mittwoch, 1. September 2010

Gut getrickst oder einfach nur verrückt?

Ob die Mädels einfach nur verrückt sind, oder gut getrickst haben, ich weiß es nicht, will es aber auch nicht wirklich ausprobieren.  Es fehlt mir nämlich schon am geeigneten Versuchsobjekt, Kerstin würde mit Sicherheit den ihrigen nicht dafür zur Verfügung stellen.

Dienstag, 31. August 2010

Missbrauchsgebühr für Anwalt / BVerfG verhängt 500 Euro gegen Anwalt

Das sind deutliche Worte des Bundesverfassungsgerichts.
Den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil die Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG erhoben wurde. Trotz des zutreffenden Hinweises des Präsidialrats auf die Verfristung bestanden die Bevollmächtigten auf einer Behandlung durch die Kammer, wobei sie fälschlicherweise behaupteten, den maßgeblichen Satz der Entscheidung des Oberlandesgerichts „inhaltlich vollständig wiedergegeben“ zu haben. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 <1274>; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009
- 1 BvR 829/09 -, juris, Rn. 15; stRspr).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Der Beschluss ist vom  23.08.2010.


Wer nicht hören will..... / Klappe zu und auch geschlossen halten

Machmal machen Mandanten ein langes Gesicht, weil sie nicht auf den Rat ihres Verteidigers hören wollen, sondern meinen selbst die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.
Ein Mandant erzählte mir erst kürzlich, nein, er hätte keine Aussage gemacht, er hätte auch nichts unterschrieben.
Ich ahnte schon, was kommen würde, nämlich ein Vermerk eines Polizeibeamten, welcher von der Fahrt im Streifenwagen zum Polizeirevier berichtete. Mein Mandant hatte wohl nichts besseres zu tun, als sich "offen" mit den Beamten zu unterhalten.
Gut, der Vermerk war nicht von meinem Mandanten unterschrieben, da hatte er recht, sondern von dem Polizeibeamten, das war aber auch das einzige.

Obwohl der Mandant nicht unerfahren war im Umgang mit der Staatsmacht, hat er nun dazu gelernt, dass er nicht erst unterschreiben muss, um eine Aussage zu machen, sondern Schnauze halten, auch Schnauze halten bedeutet und eben sog. informatorische Befragungen auch ihre Tücken haben können.

Sonntag, 29. August 2010

Kurz und gut

In den letzten Tagen gab es doch ein paar interessante Posts. Denen möchte ich hier nun einwenig Aufmerksamkeit schenken.

Der Kollege Hoenig entdeckte in einer Ermittlungsakte ein neues Wort. Der Mandant dürfte wohl  kaum der Aufforderung, "klau gut", gefolgt sein.

Die Stadt Duisburg scheint beweglich zu sein. Zumindest wurde in dem Verfahren gegen xtranews ein Vergleichangebot unterbreitet. Jetzt fehlt nur noch, dass Sauerland endlich zurücktritt.

Der Kollege Dietrich aus Berlin machte die Erfahrung, dass Staatsanwälte einen verarschen können. Auch ein Staatsanwalt ist nur ein Mensch.

Ein 100 km langer Stau in China beschäftigt den immer wieder gerne gelesenen Kollegen Mydlak.

Die geschätzte Kollegin Rueber aus Koblenz hatte diese Woche ein Wiedersehen mit einem alten Bekannten Das Pikante, es war ein Schöffe.

Das Kleinvieh auch Mist machen kam, weiß der Kollege Burhoff zu berichten.

Missbräuchliche Benutzung des Blaulichts?

Machmal wünscht sich wohl jeder ein Blaulicht aufs Autodach. Es hat viele Vorteile. Im Stau wird einem Platz gemacht, man kommt über rote Ampeln und Vielerlei mehr.
Nun hat aber der normale Bürger kein solches Licht auf seinem Fahrzeug, sondern  eben  nur Rettungfahrzeuge und die Polizei.
Nicht immer wird dieses aber korrekt eingesetzt. Ein Beispiel von gestern Abend:
Schulenburgerlandstraße in Hannover, Verteidiger kennen diese Straße, sie beheimatet u.a. auch eine JVA. 
In der Mitte verlaufen Straßenbahnschienen  in der Art, dass ein Wenden auf diesen mit dem PKW nicht möglich ist, sprich man muss immer bis zur nächsten Kreuzung, um zu wenden. Das tat auch ein Polizeifahrzeug Als jedoch die Ampel erst orange und dann rot wurde, wurde auf diesem kurzer Hand das Blaulicht angeschalten. Sodann fuhr das Polizeifahrzeug über die Kreuzung um zu wenden. Auf der andere Seite wurde es jedoch wieder ausgemacht.
Wer jetzt meint, die seien danach zügig, wenngleich nicht mit Sondersignal, weiter zu einem Einsatz gefahren, der irrt. Weder wurde die Geschwindigkeit erhöht, noch befand sich auch nur weit und breit ein Auto, welches es zu kontrollieren galt. Vielmehr hatte man es scheinbar nun nicht mehr eilig. Denn an zwei weiteren roten Ampeln hielt das Polizeifahrzeug ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig an.
Kurze Zeit später stand ich an der Ampel und wünschte mir auch ein Blaulicht.

Samstag, 28. August 2010

Burhoff der Todfeind der Staatsanwälte?

Gestern hatte ich eigentlich nur darüber berichtet, dass statt der vielen Kommentare sich nur ein einziges Buch auf dem Richtertisch befunden hatte, nämlich eines des Kollegen Burhoff.

Es kam in den Kommentaren zunächst die Idee auf, in manchen Fällen  in den Büchern des Kollegen, den Hinweis anzubringen, "nur für den Verteidigergebrauch"

Jetzt aber steht fest, der Kollege Burhoff ist Staatsfeind Nr.1, zumindest für Staaatsanwälte, wie man in einem Kommentar lesen kann, soweit muss man es erst einmal bringen als Verteidiger. Warum nur  "auch" Staatsfeind Nr. 1, dass fragt sich heute auch der Kollege.
Anonym hat gesagt…
Burhoff ist auch bei uns Staatsanwälten der Staatsfeind Nr. 1 :-). Muss doch möglich sein, dem irgendwas anuzhängen ;)

Freitag, 27. August 2010

Warum auch, geht ja nur um das eigene Kind

Manchmal muss man sich wirklich wundern, was einen Menschen auf der Gegenseite so antreibt. 

Besser hätte es die Mutter in dem vom Kollegen Mydlak beschriebenen Fall nicht dokumentieren können, dass ihr Antrag bzgl. des Umgangsrechtes, ganz offensichtlich nicht ernst gemeint war.

Traurig finde ich, dass sich die Mutter vermutlich keine Gedanken macht, wie dies von ihrem Kind aufgefasst wird.

Jetzt wird sie so richtig zickig

Nachdem nun "meine" Verwaltungsangestellt wohl einsehen musste, dass sie mit ihrem Verlangen auf dem Holzweg ist, bekomme ich nun diese Nachricht:
Was will die Dame mir damit sagen? Denn mit mir wurde nicht ansatzweise ein Termin geplane geplant. Es wurde lediglich ein Termin von ihr vorgeschlagen, den ich jedoch aus Kollisionsgründen bereits absagen musste.

Mal sehen, was der Vorgesetzt zu diesem Verhalten sagt?

Sauerland bekommt noch einmal Besuch von der Staatsanwaltschaft

In solch einem brisanten Fall erlebt man es wohl eher selten, dass die Staatsanwaltschaft freundlich, im Wege angeblicher Amtshilfe, nach weiteren belastenden Unterlagen fragt. Ob das zielführend ist, bezweifle ich dann doch. 
Nach Angaben der Duisburger Staatsanwaltschaft haben sich im Laufe der Ermittlungen weitergehende Fragen ergeben, die mit dem bereits von der Stadt bereitgestellten Material nicht beantwortet werden konnten. Darum habe sich die Staatsanwaltschaft "im Wege der Amtshilfe an die Stadt Duisburg gewandt" und um die Aushändigung weiterer wichtiger Dokumente gebeten, hieß es.
Quelle:  welt-online
Ich möchte nun nicht der Staatsanwaltschaft irgendetwas unterstellen, bei einem solchen Vorgehen, in einem solchen Fall, bleibt jedoch ein ganz, ganz schaler Nachgeschmack.  

Warum hat der nur Burhoff gelesen?

Normalerweise befindet sich auf dem Richtertisch neben den Akten und einigen Formularblättern, auch der ein oder andere Kommentar.
Nicht so in einem Verfahren gestern. Auf dem Tisch lag lediglich ein Buch, nämlich eines des Kollegen Burhoff, leider.
Ich schätze seine Handbücher sehr. Denn sie sind eine wahre Fundgrube, ganz offensichtlich aber nicht nur für den Verteidiger.
Bedauerlicherweise hatte auch der Richter in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache dieses Buch für sich entdeckt und ganz offensichtlich in ihm gelesen. 
Denn so war ihm aufgefallen, wie er durch das Urteil kundtat, dass ich mich doch auf eine etwas "veraltete" Rechtsprechung berufen hatte. Dieser Umstand war mir zwar klar und ich rechnete auch fast damit, aber ein Versuch war es dennoch wert.

Schade auch, gestern wäre ich doch froh gewesen, wenn es dieses Buch nicht gegeben hätte, ansonsten wirklich sehr empfehlensert, wie übrigens auch dieses  und dieses

Man könnte nun  auch sagen, das ist Waffengleichheit.

Donnerstag, 26. August 2010

Schlafen die bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken?

Manchmal frage ich mich wirklich, was machen die in Saarbrücken eigentlich den lieben langen Tag.

Hier hatte ich berichtet, dass die Staatsanwaltschaft ihre Sperrberufung, nach unendlichem Querulieren durch mich, zurückgenommen hatte. Seit dem 22.06.2010 ist die Akte wieder bei der Staatsanwaltschaft, damit sie Stellung zu meiner Revision nehmen kann.
Innerhalb von mehr als 2 Monate ist bisher jedoch nichts passiert, zumindest nicht bis gestern. Angeblich wurde ausgerechnet gestern nämlich, irgendein Bericht diktiert, der heute geschrieben werden soll. Dann soll es der Rechtspfleger zur weiteren Bearbeitung bekommen. Aha! 
Irgendwann wird dann die Akte der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt und vielleicht gelangt sie dann irgendwann zum Oberlandesgericht.

Scheinbar spielt es für die Staatsanwaltschaft keine Rolle, dass es sich um eine Führerscheinangelegenheit handelt und der Mandant seit 14 Monaten ohne Fahrerlaubnis auskommen muss. Denn erst wird irgendeine Quatschberufung eingelegt und dann muss man mehr als zwei Monate über meiner Revisionbegründung brüten.
Das Beschleunigungsgebot wird wohl dort anders ausgelegt. Ich weiß nicht, aber vielleicht sind zwei Monate im Saarland schnell.

Bleibt nun zunächst nur ein Aufhebungsantrag gem. § 111a II StPO zu stellen. Mal sehen, ob es dann etwas schneller vonstatten geht.

Wenn alles weg ist

Immer wieder werde ich gefragt, "was machst Du, wenn Deine Festplatte ihren Dienst quittiert? Dann ist doch alles weg."
Dann ist in der Tat alles weg. Das aber als Argument gegen einen Laptop im Gerichtssaal heranzuziehen, halte ich für falsch.
Natürlich kann es, so wie es der Kollegin Rueber ergangen ist, auch im Gerichtssaal zu einem echten oder vermeintlichen Datengau kommen. Auch ich musste ein sehr schmerzliche Erfahrung machen.
Jedoch gibt es für solche, oder ähnliche Fälle vernünftige Sicherungsmaßnahmen, dann läßt sich auch ein Datengau relativ unbeschadet überstehen.

Um noch einmal auf die von der Kollegin beschriebene Situation zurück zukommen, sei dem Argument entgegnet, welches man in solch einer Situation gerne zu hören bekommt, "siehste, dass wäre Dir nicht passiert, wenn Du auf Stift und Papier zurück gegriffen hättest," handschriftliche Aufzeichnungen sind mitunter - und das meistens an den spannendsten Stellen - unbrauchbar, da man sie nämlich nicht mehr entziffern kann. 

Vielleicht noch ein Vorteil des Laptops, zumindest für mich, ich kann bei der Zeugenvernehmung mitschreiben, aber auch gleichzeitig den Zeugen beobachten, was ich nicht könnte, würde ich immer handschriftliche Notizen machen müssen, dann nämlich müsste ich auf das Blatt schauen, auf dem ich schreibe.