„Fünf Wochen bin ich als die sprichwörtliche Sau durchs Dorf getrieben worden, bis die Medien sich auf eine andere Geschichte stürzten. Das war eine heilsame Erfahrung.“
Quelle: faz.net
So sah Monika Harms ihre Rolle in den Medien.
„Fünf Wochen bin ich als die sprichwörtliche Sau durchs Dorf getrieben worden, bis die Medien sich auf eine andere Geschichte stürzten. Das war eine heilsame Erfahrung.“
Quelle: faz.net
Sie soll, sagt Kachelmann, nach dessen Freispruch in einem Nebenraum des Gerichts erheblich randaliert, ins Mobiliar getreten und ihren Anwalt Thomas Franz angebrüllt haben: „Sie feige Sau“; dafür habe es Zeugen gegeben. Franz äußert sich zu dem gesamten Fall nicht mehr.
Quell: pnn.de
Darauf ergab sich in zunehmender Gereiztheit Wort auf Wort, bis der Richter die Möglichkeit einer Durchsuchung der Praxis ins Spiel brachte und der Mediziner darauf sinngemäß folgende Worte von sich gab: „Dann schicken sie eben die Polizei. Die Bildzeitung und das Fernsehen auch gleich mit. Und wenn sie mal einen Affen sehen wollen, dann schauen sie in den Spiegel.“
Quelle: Göttinger Tageblatt
Dass Andrej W. erneut ein solcher Coup gelingt, hält der Anwalt für ausgeschlossen. Die Therapieaussichten seien extrem schlecht. „Er hat so viele Schädigungen und Traumata, dass er eigentlich nicht heilbar ist“, sagt F, und eine Heilung sei Voraussetzung dafür, dass er überhaupt in einen normalen Vollzug kommt. Für den Anwalt ist klar: „Jetzt hat er sein Pulver verschossen.“ Er werde wohl für immer in der geschlossenen Psychiatrie bleiben, das heiße: kein Kontakt nach außen, kein Fernsehen, nur eine Stunde Hofgang am Tag.
die Anwaltskanzlei ...... hat sich als eine der führenden Strafrechtskanzleien im Landgerichtsbezirk Konstanz, wenn nicht im gesamten westlichen Bodenseeraum, entwickelt.
Örtliche Medien im kanadischen Barrie berichten von dem kuriosen Fall: Ein Mann wartete in einem Café auf eine Internet-Bekanntschaft. Statt einer attraktiven Unbekannten kam allerdings seine eigene Freundin.
Die 49-Jährige rächte sich auf ihre Weise: Sie schüttete ihm eine Tasse Kaffee ins Gesicht und schlug auf ihn ein. Ein zufällig anwesender Polizist außer Dienst schritt ein und alarmierte seine Kollegen. Für die Frau sollte eine Kautionsanhörung folgen.
Quelle: kreiszeitung
(...) als sich aller Unmut und Zorn, der sich in dem jungen Vorsitzenden Junggeburth offenbar angestaut hatte, über den Angeklagten ergoss: "Was war denn los, Herr Lucas, dass Sie zu Ihrer eigenen Urteilsverkündung zu spät kommen? Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht! Ihr Freispruch ist auch nicht der erwartete, sondern einer, der nur knapp wegen des Grundsatzes ,Im Zweifel für den Angeklagten' ergeht!" Quelle: spiegel-online
Lucas' Verteidiger Wächtler sagte nach der Urteilsbegründung pragmatisch: "Na, meinetwegen. Ein solcher Freispruch ist mir noch immer lieber als eine in süßen Worten vorgetragene Verurteilung." Quelle: spiegel-online
Nachtrag: Zu recht spricht der Kollege Hoenig davon, dass Augsburg jenseits der Demarkationslinie liegt.Das Gericht rügte auch, Lucas habe "jede Möglichkeit zur Deeskalation vergehen lassen". Wie das? Weil er schwieg. Das ist das Recht eines Angeklagten und darf ihm nicht negativ ausgelegt werden. Quelle: spiegel-online
Staehle: Die Empörung über dieses Verfahren und die konkrete Gefahr für die anwaltliche Tätigkeit als Strafverteidiger machen es unausweichlich, in diesem Fall eine klare Position zu beziehen. Ich habe das vorher noch nie getan und hoffe, dass es auch nie wieder nötig sein wird. Ich hoffe, es gibt noch Richter in Augsburg.
Quelle: sz-online.de
Sollte das Augsburger Beispiel aber Schule machen und Verteidiger müssten künftig damit rechnen, angeklagt zu werden, wenn ihre Wahrnehmungen etwa anlässlich von Befangenheitsanträgen von denen der Richter abweichen, dann hieße das, Verteidiger einzuschüchtern - ein böses Fanal für den Strafprozess.
Quelle: spiegel.de (Gisela Friedrichsen)
Deutsche Kernkraftwerke gehen aus taktischen Gründen vom Netz: Wirtschaftsminister Rainer Brüderle hat nach SZ-Informationen vor der Spitze der deutschen Industrie gesagt, dass die anstehenden Landtagswahlen der Grund für den plötzlichen Sinneswandel der Regierung in der Atompolitik sind. Entscheidungen seien da "nicht immer ganz rational".
Quelle: sz-online.de
Sein Mandant habe das Geständnis im Gespräch mit dem Gutachter widerrufen, sagte Düber. Von dieser Entwicklung sei er „selbst überfahren worden“, fügte der Anwalt hinzu. (Quelle: fr-online)
"Die Entscheidung des Landgerichts stellt sich folglich als eine gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2823; 1992, 2877; 1996, 45, 46; 1998, 2515; 2004, 1371, 1373) dar, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde legen durfte. Vielmehr bedeutet die Zurückweisung des Vortrages der Beklagten als verspätet eine erneute Verletzung des Verfahrensgrundrechts gem. Art. 103 Abs. 1 GG."
Der 25-Jährige bietet auf dem Versteigerungsportal einen «original Gipsabdruck» von Coras Busen an. Für knapp 3000 Euro kann das güldene Machwerk mit Autogramm sofort gekauft werden.(...) Dass es Tim Wosnitza alleine um Emotionen geht, darf nach dem Blick auf weitere Auktionen bezweifelt werden: Auch einen «Original-Hut aus Musik-Videodreh» (Gebot derzeit 69 Euro), ein «privat oft getragenes Basecap» (derzeit 91,99 Euro), ein «originales Poster aus Privatbesitz» (derzeit 40,49 Euro) und einmal getragene Schuhe von, so steht dort, «Manolo Blahnik» (sofort kaufen für 649 Euro) werden auf eBay feilgeboten. Ein 540-Liter-Aquarium ist dagegen derzeit schon für 50 Euro zu haben.
Quelle: 20min
BILD fragt den Anwalt: „Können Sie Ihren Mandanten nicht dazu bewegen, ein Geständnis abzulegen?“ Düber antwortet: „Es tut mir leid, der Angeklagte ist nicht führbar.“
Quelle: bild.de

"Eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug ist daher noch nicht zu befürworten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Herr XY außerhalb der Unterbringung keine Straftaten mehr begehen wird."
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revisionen der Angeklagten aufgehoben, da die Strafkammer mit einer der deutschen Sprache kaum mächtigen Schöffin nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen war (§ 338 Nr. 1 StPO). Die Heranziehung einer nicht sprachkundigen Schöffin verstößt gegen den Grundsatz, dass die Gerichtssprache deutsch ist (§ 184 S.1 GVG) und verletzt zudem den im Strafprozess geltenden Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 261 StPO). Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen. Das GVG hat die insoweit bisher bestehende Regelungslücke durch Einfügung des seit dem 30. Juli 2010 geltenden § 33 Nr. 5 GVG geschlossen. Danach sollen Personen ohne hinreichende Sprachkenntnis nicht zu Schöffen berufen werden und sind von der Schöffenliste zu streichen. Die Teilnahme einer für die Schöffin herangezogenen Dolmetscherin für die russische Sprache an allen Beratungen der Strafkammer begründet überdies einen Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis des § 193 GVG.
Quelle: Pressemitteilung BGH