Zeugenaussagen sind mitunter eine sehr spannende Angelegenheit.
So auch neulich in einer Hauptverhandlung. Ein Zeuge sollte schildern, was sich an dem fraglichen Abend zugetragen hatte.
Es war spätestens seit der durch mich abgegebenen Verteidigererklärung klar, dass es auf eine Aussage gegen Aussage Konstellation herauslaufen würde.
Der Vorsitzende hatte den Zeuge ausführlich belehrt, insbesondere über sein Auskunftsverweigerungsrecht bzgl. solcher Fragen, bei deren Beantwortung er sich der Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen sich aussetzen würde.
Der Zeuge berichtete dennoch voller Inbrunst, wie es sich seiner Meinung nach zugetragen habe. Doch schon bald kam er ins Stocken. Warum? Nun ja, der Vorsitzende hielt ihm seine beiden, im Ermittlungsverfahren gemachten, polizeilichen Aussagen vor, die in weiten Teilen in diametralem Gegensatz zu seiner gerichtlichen Aussage standen.
Er blieb jedoch dabei, dass es so sei, wie er jetzt ausgesagt habe, wurde aber zusehend grätziger. Als ich ihm dann noch einige Fragen stellte, antwortete der Zeuge nur, "ich glaube ich gehe jetzt zu meinem Anwalt."
Ok, dachte ich, dass ist auch ne Aussage, schön dass sie protokolliert wurde.
Die Zeugenvernehmung wurde kurze Zeit später unterbrochen, da ein anderer Zeuge zunächst vernommen werden sollte. Der erste Zeuge ging also wutschnaubend raus. Dort soll er, so ein weiterer Zeuge, gesagt haben, "ich lass mich doch von diesen Vollidioten da drinnen nicht fertig machen."
Schade auch, neben weiteren zivilen Zeugen, saßen vor der Türe auch zwei Polizeibeamte. So gut wie alle, konnten diese Äußerungen des Zeugen hören.
Bei seiner später fortgesetzten Zeugenvernehmung stritt er im Übrigen ab, Vollidioten gesagt zu haben.
Der Höhepunkt sollte aber noch kommen.
Seine Aussage wurde immer brüchiger und aufgrund der stetigen Nachfragen, wurde der Zeuge auch immer biestiger, vielleicht weil er merkte, dass er sich vergaloppiert hatte.
Irgendwann fuhr er den Vorsitzenden äußerst wirsch an, dass es ihm nun endgültig reiche, er würde nun wirklich zu seinem Anwalt gehen, dieser würde dann Akteneinsicht nehmen und dann sähe man sich "hier" (gemeint war der Gerichtssaal) wieder.
Der bis dahin äußerst ruhige und friedliche Richter kam nun richtig auf Touren. Ob man seine Ansprache an den Zeugen auch vor der Türe hören konnte, kann ich nun nicht sagen, sondern nur vermuten. Sie war jedoch sehr deutlich.
Den Anwalt wird der Zeuge sehr wahrscheinlich brauchen, ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage dürfte ihm gewiss sein.