Montag, 15. August 2011

Die Sau im Dorf

„Fünf Wochen bin ich als die sprichwörtliche Sau durchs Dorf getrieben worden, bis die Medien sich auf eine andere Geschichte stürzten. Das war eine heilsame Erfahrung.“
Quelle: faz.net
So sah Monika Harms ihre Rolle in den Medien.

Dienstag, 5. Juli 2011

Burhoff und der Oldtimer

Ob beabsichtigt oder einfach nur Zufall, manchmal haben Kinder ein feines Händchen für die passenden Motive.


Donnerstag, 16. Juni 2011

Kachelmanns Ex-Geliebte zeigt sich der Öffentlichkeit

Jetzt redet sie, titelt die BUNTE und zeigt ungepixelte Fotos von Kachelmanns Ex-Geliebten, von Claudia D., alias Sabine W.
Scheint so, als habe sich die Nebenklägerin entschlossen nun ihr wahres Gesicht zu zeigen.

Man kann letztlich nur hoffen, dass sie hierbei wenigstens gut beraten wurde und einen anständigen Preis rausgeschlagen hat, denn den wird sie jetzt wohl kaum mehr für Fotos von sich bekommen. 

Nun steht sie also in Gänze im Lichte der Öffentlichkeit und das nicht mehr anonym. Ob dieser Rat von ihrem Anwalt gekommen ist, wird man wohl nicht erfahren. Klar dürfte jedenfalls sein, dass das Mandatsverhältnis einwenig erschüttert ist.

Sie soll, sagt Kachelmann, nach dessen Freispruch in einem Nebenraum des Gerichts erheblich randaliert, ins Mobiliar getreten und ihren Anwalt Thomas Franz angebrüllt haben: „Sie feige Sau“; dafür habe es Zeugen gegeben. Franz äußert sich zu dem gesamten Fall nicht mehr.
Quell: pnn.de 
Glaubt man den,  im Übrigen auch in anderen Zeitungen zu lesenden Vorfall, so handelt sich um eine wirklich schlagkräftig Frau.

Freitag, 10. Juni 2011

Die verschwundene Akte

Ein Verteidiger nimmt Akteneinsicht und bekommt die Akte in sein Büro. Er kopiert oder scannt sie sich und schickt sie ordnungsgemäß wieder zurück, er lässt sie sogar persönlich bei Gericht abgeben.

Nun passiert es, wie es manchmal eben passiert. Einige Wochen später, die Akte war schon lange wieder im Herrschaftsbereich des zuständigen Gerichts, gerät diese sozusagen außer Kontrolle. Kurz, sie geht verlustig.
Tja, Pech mag man nun sagen. Der zuständige Richter aber, beliebt für seinen äußerst kollegialen, offenen, aber vor allem stets ehrlichen Umgang, kommt nun auf die Idee, die kopierte Akte bei dem Verteidiger anzufordern. Ganz getreu dem Motto der Sesamstraße, "wer nicht fragt bleibt dumm", an sich ein  legitimier Versuch. 
Der Verteidiger aber weigert sich, was ebenfalls mehr als legitim und wohl auch angeraten ist, denn schließlich hat er mit dem Verschwinden der Akten nichts, aber auch nichts im Geringsten zu tun,  außerdem befinden sich bereits Notizen die Verteidigung betreffend auf den Kopien.
Es folgt ein hitziges Gespräch am Telefon, welches damit endet, dass der nette Richter, der es auch mit Verteidigern immer nur gut meint und gerne mal einen gut gemeinten Rat gibt, dem Verteidiger mit der Durchsuchung der Kanzlei und der Beschlagnahme seiner Handakte droht.
Es hat wohl nicht viel gefehlt und die Kanzleiräume wären durchsucht worden, wäre, wen wundert es, die Akte nicht wieder aufgetaucht und zwar wo? Das darf der geneigt Leser nun selber erraten.

Mittwoch, 18. Mai 2011

Ein Affe im Spiegel?

Einen Affen soll angeblich ein Richter sehen können, wenn dieser in den Spiegel schaut. Davon war wohl ein Arzt, der zuvor einem Angeklagten die Verhandlungsunfähigkeit attestiert hatte, überzeugt. Zumindest aber soll sich dieser dem Göttinger Richter gegenüber am Telefon entsprechend geäußert haben.
Darauf ergab sich in zunehmender Gereiztheit Wort auf Wort, bis der Richter die Möglichkeit einer Durchsuchung der Praxis ins Spiel brachte und der Mediziner darauf sinngemäß folgende Worte von sich gab: „Dann schicken sie eben die Polizei. Die Bildzeitung und das Fernsehen auch gleich mit. Und wenn sie mal einen Affen sehen wollen, dann schauen sie in den Spiegel.“
Quelle: Göttinger Tageblatt
Ob der Mediziner tatsächlich in der Primatenforschung tätig ist, dürfte unbekannt geblieben sein.  Zumindest aber durfte sich der Arzt noch am gleichen Tag über Besuch von der Polizei freuen.

Mittwoch, 11. Mai 2011

Pulver verschossen oder einfach nur geblendet

Immer wieder taucht das Problem auf, wie hat sich ein Verteidiger der Presse gegenüber zu verhalten.
Nunmehr habe ich bei dem Kollegen Vetter ein weiteres eklatantes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte, gelesen.

Es geht um den Verteidiger des Taximörders vom Bodensee. Dieser hatte der Schwäbischen-Zeitung gegenüber sich wie folgt geäußert:
Dass Andrej W. erneut ein solcher Coup gelingt, hält der Anwalt für ausgeschlossen. Die Therapieaussichten seien extrem schlecht. „Er hat so viele Schädigungen und Traumata, dass er eigentlich nicht heilbar ist“, sagt F, und eine Heilung sei Voraussetzung dafür, dass er überhaupt in einen normalen Vollzug kommt. Für den Anwalt ist klar: „Jetzt hat er sein Pulver verschossen.“ Er werde wohl für immer in der geschlossenen Psychiatrie bleiben, das heiße: kein Kontakt nach außen, kein Fernsehen, nur eine Stunde Hofgang am Tag.
Erschreckend welch eine Berufsauffassung so manch ein Strafverteidigerkollege an den Tag legt und dass nur, um sich im Blitzlicht der Journaille zu sonnen. So im Lichte wirbt dieser Kollege auf seiner eigen Homepage auch damit, dass
die Anwaltskanzlei ...... hat sich als eine der führenden Strafrechtskanzleien im Landgerichtsbezirk Konstanz, wenn nicht im gesamten westlichen Bodenseeraum, entwickelt.
Es fragt sich nun, wer wann welches Pulver verschossen hat.

Mal sehen, ob dessen mediales Auftreten und Verhalten der Presse gegenüber bei der von ihm heute Abend gehaltenen Veranstaltung/Vortrag, wo es eben um die Verteidigung im Taximord-Fall geht, vom Veranstalter, dem AKJ Konstanz oder von kritischen Zuhörern, tatsächlich auch kritisch hinterfragt wird.

Die Einlassung und der Richter

"Die von dem Verteidiger abgegebene Verteidigererklärung ist keine Einlassung des Angeklagten," so ein vollkommen von sich überzeugter Richter in einer Urteilsverkündung.
Der Staatsanwalt selbst hatte zuvor die durch mich im Rahmen der Hauptverhandlung namens und in Vollmacht des Angeklagten abgegebenen Erklärung, als Einlassung von diesem und mithin als Geständnis gewertet und dies vollkommen zu recht.

Dem war der Richter in seinem Urteil jedoch entgegengetreten. Großspurig  meinte dieser dann seine Auffassung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) untermauern zu können.
Ich fragte mich nur, welchen BGH er meint. 

Denn so ist es doch mittlerweile gängige höchstrichterliche Rechtsprechung, dass Erklärungen des Verteidiger "ohne weiteres als Einlassung des Angeklagten verwertet werden können" (BGH u.a. 1 StR 441/97) und zwar ohne dass der Angeklagte diese höchstpersönlich abzugeben hätte. Erforderlich ist nur, zumindest nach dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung, dass der Angeklagte sich diese Erklärung ausdrücklich zu eigen macht, oder diese als eigene verstanden haben will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 06.05.2002 - Az. 2b Ss 59/02-30/02 IV; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 14.09.2005 - Az. Ss 29/05 (38/05)) und das war im vorliegenden Verfahren unzweifelhaft der Fall.

Da letztlich dennoch das angestrebte Ergebnis ausgeurteilt wurde, dürfte es auf diese rechtliche Fehleinschätzung wohl nicht weiter ankommen.

Montag, 9. Mai 2011

Dumm gelaufen

Örtliche Medien im kanadischen Barrie berichten von dem kuriosen Fall: Ein Mann wartete in einem Café auf eine Internet-Bekanntschaft. Statt einer attraktiven Unbekannten kam allerdings seine eigene Freundin.
Die 49-Jährige rächte sich auf ihre Weise: Sie schüttete ihm eine Tasse Kaffee ins Gesicht und schlug auf ihn ein. Ein zufällig anwesender Polizist außer Dienst schritt ein und alarmierte seine Kollegen. Für die Frau sollte eine Kautionsanhörung folgen.
Quelle: kreiszeitung
Tja, das ist wohl tatsächlich ganz und gar dumm gelaufen. 
Internet-Dating kann auch Schwung in bestehende Beziehungen bringen, wenngleich selbige durch jenen ordentlich aus der Bahn geworfen sein dürfte.

Samstag, 2. April 2011

Was für Richter gibt es in Augsburg? Zweifelhafte mündliche Urteilsbegründung

Gestern berichtete ich, dass das Augsburger Landgericht den Müncher Strafverteidigerkollegen Lucas freisprach.
Heute lese ich einen, von Gisela Friedrichsen verfassten Bericht über die mündliche Urteilsbegründung. Hiernach ließ der Vorsitzende Junggeburth keine Gelegenheit aus, auf den Freigesprochenen einzuhauen und Gift und Galle, nein nicht gegenüber den eigenen Kollegen oder der Staatsanwaltschaft, sondern gegenüber Lucas zu versprühen.
Auch wenn das Ergebnis und damit das Ziel begrüßenswert ist, so ist doch erschreckend zu beobachten, welchen Weg die Richter gewählt haben.
(...) als sich aller Unmut und Zorn, der sich in dem jungen Vorsitzenden Junggeburth offenbar angestaut hatte, über den Angeklagten ergoss: "Was war denn los, Herr Lucas, dass Sie zu Ihrer eigenen Urteilsverkündung zu spät kommen? Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht! Ihr Freispruch ist auch nicht der erwartete, sondern einer, der nur knapp wegen des Grundsatzes ,Im Zweifel für den Angeklagten' ergeht!" Quelle: spiegel-online 
Vorgestern musste ich mich der Hoffnung des Präsidenten der Anwaltskammer in München anschließen und fragen, gibt es noch Richter in Augsburg . Gestern konnte ich zunächst konstatieren, es gebe noch welche. Heute muss ich allerdings wieder fragen, was sind das für welche?
Lucas' Verteidiger Wächtler sagte nach der Urteilsbegründung pragmatisch: "Na, meinetwegen. Ein solcher Freispruch ist mir noch immer lieber als eine in süßen Worten vorgetragene Verurteilung." Quelle: spiegel-online 
Im Prinzip hat der Kollege recht, aber welch Geisteskind steckt hinter einer solchen Urteilsbegründung? 

Kein Ton zu den Kollegen des Vorsitzenden, bezüglich derer zumindest ein Anfangsverdacht der uneidlichen Falschaussage besteht.

Die eigentliche und verfassungsrechtlich mehr als bedenkliche Haltung des Gerichts offenbarte sich dann auch darin, dass die einem Angeklagten an sich garantierten Rechte abgesprochen und zum Nachteil gereichen sollen, zumindest in der Konsequenz, Pech haben bedeutet, einen Nachteil erleiden:
Das Gericht rügte auch, Lucas habe "jede Möglichkeit zur Deeskalation vergehen lassen". Wie das? Weil er schwieg. Das ist das Recht eines Angeklagten und darf ihm nicht negativ ausgelegt werden. Quelle: spiegel-online 
Nachtrag: Zu recht spricht der Kollege Hoenig davon, dass Augsburg jenseits der Demarkationslinie  liegt.

Freitag, 1. April 2011

Freispruch für Lucas !!! Es scheint noch Richter in Augsburg zu geben

Der Kollege Burhoff teilt eben auf seinem Blog mit, dass das Verfahren gegen den Kollegen Lucas aus München in Augsburg nun mit einem Freispruch endete. Es gibt also doch noch Richter in Augsburg.

Letztlich das einzig richtige Urteil meiner Meinung nach.

Bleibt nun abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, oder es bleiben lässt. Eins dürfte und sollte jedoch klar sein, Konsequenzen aus diesem Urteil sollten auf jeden Fall folgen.

Donnerstag, 31. März 2011

Gibt es noch Richter in Augsburg?

Vielfach ist bereits über das Strafverfahren gegen den Münchner Strafverteidiger Lucas berichtet worden. Morgen (01.04.2011) wird nun das Urteil des Augsburger Landgerichts erwartet. Uneinsichtig bis zum Schluss hat die Augsburger Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten sowie 3 Jahre Berufsverbot für den Kollegen gefordert, der Vorwurf, Strafvereitelung. 

Nicht nur der 35. Strafverteidigertag hat mit großer Mehrheit eine Resolution bezüglich des Verfahrens verabschiedet, auch der Präsident der Rechtsanwaltskammer München hat in der Süddeutschen-Zeitung, wie der Kollege Burhoff zurecht anmerkt, mit überraschend deutlichen Worten Stellung zu dem Verfahren bezogen.
Staehle: Die Empörung über dieses Verfahren und die konkrete Gefahr für die anwaltliche Tätigkeit als Strafverteidiger machen es unausweichlich, in diesem Fall eine klare Position zu beziehen. Ich habe das vorher noch nie getan und hoffe, dass es auch nie wieder nötig sein wird. Ich hoffe, es gibt noch Richter in Augsburg.
Quelle: sz-online.de
Dieser Hoffnung kann ich mich nur anschließen. Denn ganz offensichtlich scheint es eine ordentlich ermittelnde Staatsanwaltschaft dort nicht zu geben.

Sollte das Augsburger Beispiel aber Schule machen und Verteidiger müssten künftig damit rechnen, angeklagt zu werden, wenn ihre Wahrnehmungen etwa anlässlich von Befangenheitsanträgen von denen der Richter abweichen, dann hieße das, Verteidiger einzuschüchtern - ein böses Fanal für den Strafprozess.
Quelle: spiegel.de (Gisela Friedrichsen)
Das engagierte Strafverteidiger Staatsanwälten, aber auch Richtern ein großer Dorn im Auge sind, ist nichts Neues. Immer wieder sieht man sich Anfeidungen innerhalb und außerhalb des Verfahrens durch Richter oder Staatsanwälte ausgesetzt. Ein Stück weit gehört dies wohl zum Alltag eines Strafverteidigers.

Das aber Strafverteidiger zukünftig, weil sie einer anderen Auffassung sind, oder aber möglicherweise eine andere - nicht zwangsläufig falsche - Erinnerung an Gegebenheiten und Gespräche haben, als Straftäter verfolgt werden könnten, der Kollege Hoenig fügt diesbezüglich vollkommen berechtig ein "(wieder?)" ein, würde den verheerende Untergang der Freiheit der Advokatur bedeuten.  

Donnerstag, 24. März 2011

Wahltaktische Entscheidung

Deutsche Kernkraftwerke gehen aus taktischen Gründen vom Netz: Wirtschaftsminister Rainer Brüderle hat nach SZ-Informationen vor der Spitze der deutschen Industrie gesagt, dass die anstehenden Landtagswahlen der Grund für den plötzlichen Sinneswandel der Regierung in der Atompolitik sind. Entscheidungen seien da "nicht immer ganz rational".
Quelle: sz-online.de
Gut, ein wirkliches Umdenken in der Energiepolitik habe ich der Regierung so oder so, auch ohne das Geständnis des Wirtschaftsministers Brüderle nicht abgenommen.

Donnerstag, 24. Februar 2011

Zwar keine doofe Frage, trotzdem eine saudumme Antwort

Neulich wurde mir auf diesen Blogbeitrag hin nahegelegt, doch einmal die Lektüre zu wechseln. Dies habe ich natürlich auch getan. Nun finde ich aber von dem selben Kollegen folgende Antwort in der Frankfurter Rundschau. Sie offenbart abermals, dass dieser Verteidiger scheinbar eine, meiner Meinung nach kreuzgefährliche Haltung zu seiner Aufgabe im Strafprozess hat.
Sein Mandant habe das Geständnis im Gespräch mit dem Gutachter widerrufen, sagte Düber. Von dieser Entwicklung sei er „selbst überfahren worden“, fügte der Anwalt hinzu. (Quelle: fr-online)
Ich will gar nicht verhehlen, dass es durchaus immer mal wieder vorkommen kann, dass das Verhältnis zwischen Mandant und Verteidiger, na sagen wir es mal vorsichtig, angespannt sein kann und Dinge passieren, von denen der Anwalt erst über Dritte erfährt.

Das aber sollte niemals dazu führen, dass diese "Schwäche in der Verteidigung" nach außen gezeigt wird.  Das ist schlicht nicht professionell und wird der Aufgabe des Strafverteidiger schlicht nicht im Ansatz gerecht.

Wenn der Graben zwischen Mandant und Verteidiger tatsächlich unüberwindbar ist, dann gibt es nur eine Konsequenz: Entpflichtung zum Schutz des Angeklagten, die kann im Übrigen auch durch den Anwalt beantragt werden.

Um gleich Beschwerden vorzubeugen, dies gilt meiner Meinung für jeden Fall der Strafverteidigung, vollständig unabhängig von dem konkreten Vorwurf.

Schallende Ohrfeige aus Karlsruhe

Das hat gesessen. Nicht in epischer Breite, sondern in der notwendigen Kürze hat der BGH einem OLG einige Zeilen ins Gebetbuch geschrieben. Ein schönes Beispiel dafür, dass auch der BGH Verfassungsgrundsätze durchaus hoch bewertet. 
Gem. § 544 Abs. 7 ZPO hat der Senat die Sache, auf die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hin, sogleich an das Berufungsgericht zurück verwiesen. In den entscheidungserheblichen Zeilen führt der 5. Zivilsenat folgendes aus:
"Die Entscheidung des Landgerichts stellt sich folglich als eine gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2823; 1992, 2877; 1996, 45, 46; 1998, 2515; 2004, 1371, 1373) dar, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde legen durfte. Vielmehr bedeutet die Zurückweisung des Vortrages der Beklagten als verspätet eine erneute Verletzung des Verfahrensgrundrechts gem. Art. 103 Abs. 1 GG."
Die Mandantschaft und natürlich auch ich, sind hoch erfreut über diese Entscheidung. Nun bin ich auf den Fortgang des Verfahrens gespannt und gespannt, ob der Gegner immer noch auf seinem hohen Ross angeritten kommt. 
Warten wir es ab.

Mein Dank gilt natürlich dem Kollegen in Karlsruhe, der anstatt meiner in dieser Sache tätig war, da es in Zivilsachen, anders als beispielsweise in Strafsachen, dem "normalen" Rechtsanwalt verwehrt ist, vor dem BGH aufzutreten. Dort dürfen nur gesondert beim BGH zugelassene Rechtsanwälte auftreten.

Mittwoch, 16. Februar 2011

Die Ehe muss sich doch auszahlen

Geschäftstüchtigkeit in allen Ehren, aber Pietätslosigkeit offenbart dann doch das wahre Gesicht des vermeintlich trauernden Ehemanns.
Der 25-Jährige bietet auf dem Versteigerungsportal einen «original Gipsabdruck» von Coras Busen an. Für knapp 3000 Euro kann das güldene Machwerk mit Autogramm sofort gekauft werden.(...) Dass es Tim Wosnitza alleine um Emotionen geht, darf nach dem Blick auf weitere Auktionen bezweifelt werden: Auch einen «Original-Hut aus Musik-Videodreh» (Gebot derzeit 69 Euro), ein «privat oft getragenes Basecap» (derzeit 91,99 Euro), ein «originales Poster aus Privatbesitz» (derzeit 40,49 Euro) und einmal getragene Schuhe von, so steht dort, «Manolo Blahnik» (sofort kaufen für 649 Euro) werden auf eBay feilgeboten. Ein 540-Liter-Aquarium ist dagegen derzeit schon für 50 Euro zu haben.
Quelle: 20min

Doofe Frage und eine saudumme Antwort

Es existiert der Spruch, es gäbe keine dummen Fragen, nur dumme Antworten. Zwar ist die Frage des Bild-Journalisten nicht als sonderlich hochwertig einzuschätzen, aber gut, von jenen wird man wohl auch nicht viel anderes erwarten. Die Erwiderung ist jedoch höchst problematisch.
BILD fragt den Anwalt: „Können Sie Ihren Mandanten nicht dazu bewegen, ein Geständnis abzulegen?“ Düber antwortet: „Es tut mir leid, der Angeklagte ist nicht führbar.“
Quelle: bild.de
Die Antwort des Verteidigers, wenn er sie denn so gegeben hat wie zitiert, ist hingegen saudumm, entspricht also ganz dem Sprichwort. Die Bezeichnung "saudumm" verharmlost sogar noch das, was in dieser Antwort zum tragen kommt.
Sie offenbart nämlich, dass dieser Verteidiger scheinbar eine, meiner Meinung nach kreuzgefährliche Haltung zu seiner Aufgabe im Strafprozess hat.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Geldgier des Jugendamtes

Unlängst berichtete ich hier von der Raffgier eines Jugendamtes. Kurz gesagt, das Jugendamt wollte über 4.500 € von einer alleinerziehenden Mutter, für angeblich zu unrecht erhaltener Unterhaltsvorschusszahlungen. Nach dem ich Widerspruch erhoben hatte, wurde der Rückforderungsbetrag um fast 4.000 € reduziert. Es wurden jedoch nach wie vor über 500 € zurückgefordert.
Mithin musste nun im Januar Klage gegen den Rückforderungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides erhoben werden. Ich hatte mich schon auf ein langes Verfahren eingestellt. Keine 14 Tage nach Klageerhebung erreicht mich nun ein Schriftsatz der beklagten Stadt.
Der Rückforderungsbescheid wird aufgehoben. Nicht ausgezahlte Unterhaltsleistungen des Vaters an das Jugendamt, werden an die Mutter nun endlich mit fast einem dreiviertel Jahr Verspätung auch ausgezahlt.

Ganz offensichtlich hat sich der zuständige Rechtsdezernent mit der Rechtslage auseinandergesetzt und gemerkt, das es eng, sehr eng wird.

Ich finde es ein Stück aus dem Tollhaus und ein sehr grenzwertiges Verhalten, insbesondere das des zuständigen Sachbearbeiters des Jugendamtes. 

Dienstag, 8. Februar 2011

Fragen für die Kristallkugel

Zwar steht bei mir auf dem Schreibtisch diese Kugel, 

dennoch hat sie mir heute nichts angezeigt. Und so musste ich auch einem Mandanten am Telefon mitteilen, dass ich nicht wüsste, warum die Polizei bei ihm geklingelt habe.
Da er den netten Herrschaften auch nicht geöffnet hat, wird er es wohl jetzt auch nicht erfahren.

Nun ja, bleibt abzuwarten, ob ich heute noch ein Anruf von der Polizei erhalte, oder gleich einen vom Haftrichter. Es würde mich auch ohne den Anruf des Mandanten, nicht wirklich erstaunen.

Montag, 7. Februar 2011

Was nun?

Aus einer fachärztlichen Stellungnahme zu der Frage der Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB.
"Eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug ist daher noch nicht zu befürworten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Herr XY außerhalb der Unterbringung keine Straftaten mehr begehen wird."
Ok, endlich einmal eine Stellungnahme die ehrlich ist, auch wenn diese Aussage mit Sicherheit nicht beabsichtigt war.

Donnerstag, 27. Januar 2011

Nix verstehen! Trotzdem Schöffin

Man kann sich eigentlich nur wundern, wenn man diese Entscheidung des BGH ließt, aber nicht über die des BGH, sondern darüber, was erstinstanzlich geschehen ist.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revisionen der Angeklagten aufgehoben, da die Strafkammer mit einer der deutschen Sprache kaum mächtigen Schöffin nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen war (§ 338 Nr. 1 StPO). Die Heranziehung einer nicht sprachkundigen Schöffin verstößt gegen den Grundsatz, dass die Gerichtssprache deutsch ist (§ 184 S.1 GVG) und verletzt zudem den im Strafprozess geltenden Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 261 StPO). Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen. Das GVG hat die insoweit bisher bestehende Regelungslücke durch Einfügung des seit dem 30. Juli 2010 geltenden § 33 Nr. 5 GVG geschlossen. Danach sollen Personen ohne hinreichende Sprachkenntnis nicht zu Schöffen berufen werden und sind von der Schöffenliste zu streichen. Die Teilnahme einer für die Schöffin herangezogenen Dolmetscherin für die russische Sprache an allen Beratungen der Strafkammer begründet überdies einen Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis des § 193 GVG.